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Rechtsanwältin

 

Petra Franzen

Rechtsanwältin seit 1979,
seit 1996 auch zur Notarin bestellt

Jahrelanges Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages,
Vortragstätigkeit zu aktuellen familienrechtlichen Themen,
regelmäßige Rechtsberatung im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

  • Allgemeines Zivilrecht
    Vertragsangelegenheiten, Durchsetzung und Unterstützung
    bei Rechtsfragen des Alltags
  • Familienrecht
    Langjährige Tätigkeit in sämtlichen Fragen der Familie, nichtehelichen
    Lebensgemeinschaft, Alleinerziehender, Partnerschaften betreffend.
    Klärung der Fragen des Unterhaltsrechts, Kindesunterhalt, Sorgerecht,
    Umgang, Ehewohnung, Zugewinn , Hausrat, Versorgungsausgleich.
    Vertretung im Scheidungsverfahren, Erarbeitung von Ehe- und
    Partnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgeregelungen, auch im Gespräch
    mit der Gegenseite.
    Beratungstätigkeit auch bezüglich der Rechtslage von binationalen und
    ausländischen Ehen, Lebenspartnerschaften.
  • Erbrecht
    Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten, des Erben der
    Erbengemeinschaft, individuelle Beratung bei der Abfassung von
    Testamenten und Erbverträgen